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Kostenlose Pflegehilfsmittel bis 40 €
Kostenlose Pflegehilfsmittel bis 40 €
Antrag für kostenlose Pflegehilfsmittel bundesweit:
Kostenübernahme durch die Pflegekasse ab Pflegegrad 1
Haben Sie einen Pflegegrad, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflegehilfsmittel bis zu 40 €. Es fallen keine Kosten für Sie an!
- Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 - 5, die privat von Angehörigen zu Hause versorgt werden, haben gemäß § 40 Abs. 1 SGB XI Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro monatlich.
- Folgende Artikel sind nach Ihrem Bedarf wählbar: Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen zum Einmalgebrauch, Mundschutz, FFP2-Masken, Fingerlinge sowie saugende Bettschutzeinlagen.
- Die Pflegehilfsmittel erhalten Sie nach Antragstellung bei uns (bundesweit) und nach der Genehmigung durch Ihre Pflegekasse. Das Antragsformular finden Sie hier.
- Sie brauchen nur den Antrag auszufüllen und uns zu schicken, gerne auch per email verkauf@anhalt-gmbh.de. Alles Weitere regeln wir für Sie – kostenlos! Bei Lieferantenwechsel bitte ankreuzen: „Leistungserbringerwechsel erwünscht“.
- Für Privatversicherte gilt: Sie bestellen, wir liefern mit Rechnung, die Ihre Pflegekasse bezahlt (bis zu 40 € monatlich).
- Die Vereinbarung mit uns ist jederzeit kündbar.
Wir beliefern und bemustern kostenlos Inko-Rezepte aller Krankenkassen.
- Andere, häufig in der Pflege genutzte Verbrauchsartikel (z. B. Vorlagen/Windeln) werden von Ihrem Arzt rezeptiert und können bei uns eingelöst werden.
Sie finden hier im Shop weitere preisgünstige Produkte für die Pflege wie z.B. waschbare Krankenunterlagen, Pflegelotion mit Urea oder Arginin, Ess-Schutz Schürzen, Umsetzhilfen, Blutdruckmessgeräte, Blutzuckermessgeräte uvm.
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